Aktuell
Aktuell

Das Arbeitsrecht ist stetig im Wandel. Wir verfolgen die aktuelle Rechtslage und sind so stets auf den neuesten Stand.

Rechtsprechung / Gesetzgebung

16.03.2018

EuGH: Rufbereitschaft kann Arbeitszeit sein
EuGH, Urt. v. 21.02.2018, C-518/15 Ville de Nivelles / Rudy Matzak
Orientierungsätze (von RUDOLF & VOSSBERG; nicht amtlich)

Rufbereitschaftszeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringen kann oder während der er sonstiger Freizeitaktivität nachgehen kann, zählt zur Arbeitszeit, sofern er innerhalb kurzer Zeit einem Ruf des Arbeitgebers Folge zu leisten hat, um seine Arbeit an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufzunehmen.

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Grundsätzliches

25.10.2017

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Auslandseinsätzen
Der nachfolgende Aufsatz von RUDOLF & VOSSBERG entstammt - in leicht geänderter Fassung - der Broschüre "European Legal Review"

Es entspricht seit jeher der Auffassung in der juristischen Literatur und der Rechtsprechung, dass die Arbeitgeber aufgrund ihrer Fürsorgepflicht ihre im Ausland eingesetzten Arbeitnehmer besonders schützen müssen. Welche Pflichten sich für den Arbeitgeber daraus im Einzelfall sowohl vor, während als auch nach dem jeweiligen Auslandsaufenthalt des Arbeitnehmers ergeben, ist weder durch Gesetz noch durch die Rechtsprechung detailliert beschrieben.

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Rechtsprechung / Gesetzgebung

06.10.2017

BAG (5. Senat): Rechtsprechungsänderung bei unbilligen Weisungen des Arbeitgebers wird kommen
Antwortbeschluss des Fünften Senats vom 14. September 2017 - 5 AS 7/17

Wir berichteten bereits über die zum 5. Senat abweichende Rechtssauffassung des 10. Senats verbunden mit seinem Anfragebeschluss in unserem Eintrag vom 26.06.2017 (vgl. „BAG (10. Senat): Arbeitnehmer sollen unbilligen Weisungen des Arbeitgebers künftig nicht mehr Folge leisten müssen“.). Der 5. Senat hatte bisher angenommen, dass sich ein Arbeitnehmer über eine unbillige Weisung des Arbeitsgebers nicht hinwegsetzen dürfe, sondern der Weisung so lange folgen müsse, bis eine Entscheidung des Arbeitsgerichts vorliege. Wie zu erwarten war, teilte der 5. Senat in seinem Antwortbeschluss vom 14. September 2017 mit, dass er an seiner Rechtsauffassung nicht mehr festhalte. Der 10. Senat wird in seiner finalen Entscheidung nun voraussichtlich eine Rechtsprechungsänderung herbeiführen.

Rechtsprechung / Gesetzgebung

26.06.2017

BAG (10. Senat): Arbeitnehmer sollen unbilligen Weisungen des Arbeitgebers künftig nicht mehr Folge leisten müssen

BAG, Beschluss v. 14.06.2017, 10 AZR 330/16
Orientierungssätze (von RUDOLF & VOSSBERG; nicht. amtl.)

Mögliche Rechtsprechungsänderung: Der 10. Senat teilt die Rechtsauffassung des 5. Senats über die Pflicht zur Befolgung rechtswidriger Weisungen nicht. Der Arbeitnehmer soll nicht dazu verpflichtet werden können, einer unbilligen Weisung des Arbeitgebers bis zur rechtskräftigen Entscheidung Folge leisten zu müssen. Da die Rechtsauffassung des 10. Senats von der des 5. Senats abweicht, hat der 10. Senat nach § 45 Abs. 1 Satz 3 ArbGG beim 5. Senat angefragt, ob dieser an seiner Rechtsauffassung festhalten möchte.

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Rechtsprechung / Gesetzgebung

31.03.2017

BAG: Wettbewerbsverbote ohne Karenzentschädigung bleiben trotz salvatorischer Klausel nichtig

BAG, Urt. v. 22.03.2017, 10 AZR 448/15
Orientierungssätze (von RUDOLF & VOSSBERG; nicht. amtl.)

Ein in einem Arbeitsvertrag enthaltenes Wettbewerbsverbot, das eine Karenzentschädigung nicht enthält, ist nichtig. Hieran ändert – auch einseitig zugunsten des Arbeitnehmers – eine sog. salvatorische Klausel nichts.

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