Aktuell
Aktuell

Das Arbeitsrecht ist stetig im Wandel. Wir verfolgen die aktuelle Rechtslage und sind so stets auf den neuesten Stand.

Rechtsprechung / Gesetzgebung

14.12.2016

EuGH-Vorlage: Urlaubsgewährung auch ohne Arbeitnehmerverlangen?

BAG, Beschl. v. 13.12.2016, 9 AZR 541/15 (A)

Das Bundesarbeitsgericht legte dem EuGH gemäß § 267 AEUV die Frage zur Vorabentscheidung vor, ob es europarechtlichen Regelungen entgegensteht, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub erst beantragen muss, damit der Urlaub am Ende des Urlaubsjahres nicht ersatzlos untergeht. Sollte dies vom EuGH verneint werden, wäre der Arbeitgeber - entsprechend der bislang ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - nicht verpflichtet, von sich aus einseitig und für den Arbeitnehmer verbindlich die zeitliche Lage des Urlaubs innerhalb des Bezugszeitraums festzulegen.

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Rechtsprechung / Gesetzgebung

21.10.2015

LAG Nürnberg:
Kein Anspruch auf Raucherpausen aus betrieblicher Übung

LAG Nürnberg, Urt. v. 05.08.2015, 2 Sa 132/15
Orientierungssätze (von RUDOLF & VOSSBERG; nicht. amtl.)

Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch aus betrieblicher Übung, wenn er seinen Arbeitsplatz für Raucherpausen verlässt und diese in der Vergangenheit vergütet wurden, der Arbeitgeber aber weder die Häufigkeit noch den Umfang der Raucherpausen kannte.


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Rechtsprechung / Gesetzgebung

18.07.2015

BAG: Keine Möglichkeit der Kürzung des Erholungsurlaubes wegen Elternzeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

BAG, Urt. v. 19.05.2015, 9 AZR 725/13
Orientierungssätze (von RUDOLF & VOSSBERG; nicht. amtl.)

Das dem Arbeitgeber nach § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG eingeräumte Recht, den Erholungsurlaub des Arbeitnehmers für jeden vollen Kalendermonat einer gewährten Elternzeit zu kürzen, muss noch im bestehenden Arbeitsverhältnis ausgeübt werden.

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Rechtsprechung / Gesetzgebung

14.01.2015

Neues Mindestlohngesetz (MiLoG)

Ab dem 1. Januar 2015 haben Arbeitnehmer Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 € brutto pro Stunde nach dem Mindestlohngesetz.

Branchenbezogene höhere Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), nach allgemeinverbindlichen Tarifverträgen und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gehen dem gesetzlichen Mindestlohn vor.

Bis zum 31. Dezember 2017 gehen auch niedrigere Tariflöhne dem gesetzlichen Mindestlohn vor, wenn es sich um tarifliche Regelungen repräsentativer Tarifvertragsparteien handelt und sie für alle unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags geltenden Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland sowie deren Arbeitnehmer verbindlich gemacht worden sind. Hinsichtlich der Frage, ob im Einzelfall ein vom Mindestlohn abweichender Tarifvertrag Anwendung findet, beraten wir Sie gerne.

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Rechtsprechung/Gesetzgebung

29.10.2014

EuGH: Erwerber an gesetzlich nachwirkende Kollektivverträge des Veräußerers nach Art. 3 III der Betriebsübergangsrichtlinie gebunden

EuGH, Urt. v. 11.09.2014 – C-328/13 
Orientierungssätze (von RUDOLF & VOSSBERG; nicht. amtl.) 

Findet kein Tarifvertrag des Erwerbers nach dem Betriebsübergang auf die übergegangenen Arbeitsverhältnisse Anwendung und trifft der Erwerber auch keine neuen Einzelvereinbarungen, gilt der nachwirkende Tarifvertrag des Veräußerers im Erwerberbetrieb.

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