Rechtsprechung / Gesetzgebung
EuGH-Vorlage: Urlaubsgewährung auch ohne Arbeitnehmerverlangen?
BAG, Beschl. v. 13.12.2016, 9 AZR 541/15 (A)
Das Bundesarbeitsgericht legte dem EuGH gemäß § 267 AEUV die Frage zur Vorabentscheidung vor, ob es europarechtlichen Regelungen entgegensteht, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub erst beantragen muss, damit der Urlaub am Ende des Urlaubsjahres nicht ersatzlos untergeht. Sollte dies vom EuGH verneint werden, wäre der Arbeitgeber - entsprechend der bislang ergangenen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - nicht verpflichtet, von sich aus einseitig und für den Arbeitnehmer verbindlich die zeitliche Lage des Urlaubs innerhalb des Bezugszeitraums festzulegen.